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Die Pharmakotherapie der Osteoporosevon
Professor Dr. med. Helmut W. Minne, Klinik DER FÜRSTENHOF, Am Hylligen Born 7, 31812 Bad Pyrmont Gutachterliche Stellungnahme zu RegressforderungenEinführung: Osteoporose ist eine Stoffwechselkrankheit der Knochen, die, legt man
die WHO-Definition der Krankheit zugrunde, durch Reduktion an Knochenmasse,
Zerstörung der ossären Mikroarchitektur und, hierdurch bedingt, eine Anhebung
des Risikos inzidenter Frakturen charakterisiert ist.
Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verläuft die Krankheit
in ihrer üblichen Form (also Postmenopausenosteoporose oder als senile Osteoporose)
progredient. Es gelang bisher nicht, den für die Krankheit charakteristischen
Knochensubstanzverlust bei eingetretener Krankheit durch nichtpharmakologische
Maßnahmen aufzuhalten oder gar umzukehren.
Durch Einsatz standardisierter densitometrischer Verfahren kann die
Zunahme des Risikos von Knochenbrüchen abgeschätzt werden. Epidemiologischen
Untersuchungen zufolge ist ein Abweichen des gemessenen Knochendichtewertes
um jeweils eine Standardabweichung mit einer Verdoppelung des Risikos zukünftiger
Frakturen assoziiert.
Ebenfalls epidemiologischen Untersuchungen zufolge erleben zwischen
6 und 15 % der Patienten, bei denen eine Osteoporose festgestellt wird, erste
Frakturen während der ersten drei der Feststellung folgenden Jahre. Dieser
Anteil steigt exponentiell auf 15 - 25%, wenn sich bei bestehender Osteoporose
ein erster Bruch bereits eingestellt hat.
Charakteristisch ist, dass erste Brüche häufig im Zusammenhang mit Unfällen
entstehen. Nach wie vor wird bei vielen dieser Patienten übersehen, dass
der entstandene Knochenbruch nicht als ausschließlich traumatisch zu interpretieren
ist, sondern als teiltraumatisch, weil das osteoporosebedingte Nachgeben
der Knochenfestigkeit zur Teilursache dieses Bruches wurde. Das Ausmaß in
dem bei derartigen Knochenbrüchen eine Osteoporose zur Teilursache wurde,
kann aus dem Ergebnis von Therapiestudien abgeleitet werden, die bei derartigen
Patienten durchgeführt wurden. Hier zeigt sich nämlich, dass durch Pharmakotherapie
des Knochenstoffwechsels in der Regel mehr als 50% der Frakturen verhindert
werden können. Hieraus ist abzuleiten, dass bei derartig scheinbar traumatischen
Frakturen eine im Zusammenhang mit der osteologischen Nachsorge dieser Patienten
feststellbare Osteoporose zu 50% an der Entstehung des Bruches beteiligt
war.
Nach wie vor unterbleiben aber in Deutschland bei Patienten, die einen
Armbruch erlitten haben oder einen Oberschenkelhalsbruch, weiterführende
osteologische Untersuchungen. Auf die Konsequenzen wird noch eingegangen.
Mit Fortschreiten der Krankheit werden die Traumatisierungsausmaße,
in deren Zusammenhang Knochenbrüche auftreten, zunehmend geringer. Bei fortgeschritten
Erkrankten treten am Ende rein atraumatische Frakturen auf (z.B. Umwälzen
im Bett, "sich vertreten", Übersehen einer Treppenstufe oder ähnliches).
Zur Therapie: Eine Behandlung der Osteoporose ist medizinisch begründbar, wenn der
Entscheidung der Therapie Prinzipien zugrunde gelegt werden, wie sie als
Evidence based Medicine beschrieben sind. Hier sind drei Aspekte zu berücksichtigen.
1. Stehen Medikamente zur Verfügung, die mit vorhersagbarem Ausmaß positiven Einfluss auf die Krankheit nehmen?
2. Ist erkennbar, dass durch die Therapie ein unmittelbarer Patientennutzen
entsteht, dass also die Behandlung dazu beiträgt, objektive Lebensqualität
zu bewahren, womöglich dem Risiko vorzeitigen Sterbens zu entgehen.
3. Ist eine Behandlung gesundheitsökonomisch plausibel?
Zur Beurteilung der Frage, ob im unter erstens genannten Sinne wirksame
Therapeutika zur Verfügung stehen, werden die verfügbaren Präparate im Hinblick
auf ihre Therapiesicherheit graduiert. Hierbei wird untersucht, im Rahmen
welcher Studien die Pharmaka auf ihre Wirksamkeit überprüft wurden. Es herrscht
international inzwischen Übereinstimmung darüber, dass Studien unterschiedlicher
Struktur qualitativ unterschiedlich sind. Hieraus wird gefolgert, dass Medikamente,
die mit "höchstwertigen" Studien untersucht wurden, denen überlegen sind,
bei denen die Wirkungsüberprüfungen geringerwertig waren.
Als höchstwertig (A-Klassifikation) werden Überprüfungen interpretiert,
bei denen die Ergebnisse mehrerer prospektiver, randomisierter, kontrollierter
Doppelblindstudien vorliegen und bei denen die Ergebnisse aller Studien konsistent
waren, d.h. grundsätzlich übereinstimmen. Alternativ kann im Einzelfall einem
Präparat höchstwertige Überprüfung attestiert werden, wenn es in einer einzelnen
besonders umfangreichen Studie dieser Provenienz untersucht wurde und wenn
die Ergebnisse Plausibilität aufweisen.
(z.B.: Auf der einen Seite 3 Studien, an denen jeweils 2.000 Patienten
teilnahmen, auf der anderen Seite 1 Studie, an der mehr als 7.000 Patienten
teilnahmen).
Therapeutika gelten als unsicher (B-Klassifikation), wenn sie zwar in
mehreren prospektiven, randomisierten, kontrollierten Doppelblindstudien
überprüft wurden, die Ergebnisse der Studien jedoch einander widersprechen.
Zunehmende Skepsis besteht gegenüber den Präparaten (C-Klassifikation),
die lediglich in retrospektiven, in Fallkontrollstudien oder in Kohortenstudien
untersucht wurden (siehe unten).
Vorteilhaft ist es natürlich, wenn bei der Osteoporose Präparate zur
Verfügung stehen, die bei Patienten mit wechselndem Krankheitsausmaß überprüft
wurden. Zur Erläuterung folgt hier die Definition der Osteoporose, die inzwischen
von der WHO verabschiedet worden ist und international Gültigkeit hat.
Zugrunde gelegt wird hier der messbare Knochenmineralgehalt. Bezugspunkt
für die Beurteilung des Messwertes ist der Mittelwert der sogenannten peak
bone mass (die während des ersten Lebensdrittels aufgebaute erkennbare Knochendichte).
Abweichend hiervon wird in den Vereinigten Staaten von Amerika auch folgende Definitionen genutzt:
Weicht der Knochenmineralgehalt um mehr als -2 Standardabweichungen
vom Mittelwert der peak bone mass ab und ist bereits ein Knochenbruch aufgetreten,
so liegt eine Osteoporose vor.
Weicht der messbare Knochenmineralgehalt um mehr als -3 Standartabweichungen
vom Mittelwert der peak bone mass ab, so wird ebenfalls eine Osteoporose
angenommen, auch wenn Frakturen bisher noch nicht aufgetreten sind.
Unter der Annahme, dass eine Osteoporose immer progredient verläuft
und dass nach Feststellung der Krankheit eine stetige Zunahme des Risikos
von Knochenbrüchen zu erwarten ist, herrscht Übereinstimmung, dass nach Feststellung
der Krankheit eine absolute Indikation zur Therapie besteht.
Ein derartiges Vorgehen ist medizinisch plausibel, hat sich bei der
Beurteilung der Therapiebedürftigkeit anderer Krankheiten bewährt und eingebürgert.
So gilt eine koronare Herzkrankheit als behandlungspflichtig, unabhängig
davon, ob ein Herzinfarkt bereits aufgetreten ist oder nicht. So gilt die
Therapie eines, abgesehen von Hyperglykämie, für den Patienten asymptomatischen
Diabetes Typ II als therapiepflichtig, unabhängig davon, ob bereits Erblindung
auftrat oder nicht, ob eine diabetische Neuropathie besteht oder nicht, ob
eine Mikroangiopathie bereits feststellbar ist. So gilt auch im Regelfall
ein Hypertonus als therapiepflichtig, und dieses unabhängig davon, ob ein
Apoplex bereits festzustellen war oder nicht.
Wiche man bei der Osteoporose von derartigen Prinzipien ab, so entzöge
man damit gleichzeitig der Therapie von Diabetes, Hypertonie und koronarer
Herzkrankheit in vielen Fällen den Boden.
Die Frage, ob eine präklinische Osteoporose dabei in gleicher Weise
zu handhaben ist wie eine klinisch manifeste Osteoporose lässt sich aus den
Konsequenzen einer Therapie in beiden Fällen beantworten:
In beiden Fällen kann das Risiko zukünftiger Frakturen vorhersagbar senkt werden und zwar in beiden Fällen um etwa 50%.
Bei einem Patienten mit präklinischer Osteoporose verbleibt somit auch
nach erfolgreicher Behandlung (vergleiche oben) ein Restrisiko für die Entwicklung
von Knochenbrüchen während eines Zeitraumes von 3 Jahren zwischen 3 und 4
%. Bei Patienten mit klinisch manifester Osteoporose verbleibt auch unter
Einsatz erfolgreicher Medikamente ein Restrisiko inziedenter Frakturen von
10- 15 %. Wartet man also mit der Initiierung einer Pharmakotherapie der
Osteoporose ab, bis ein erster Knochenbruch aufgetreten ist, so verschlechtert
dies vorhersagbar die Prognose der Krankheit. Zu den Konsequenzen siehe unten.
Zur Therapieentscheidung: Unter den zur Behandlung der Osteoporose zur Verfügung stehenden Medikamenten
erhalten, unter Zugrundelegung der Prinzipien einer Evidence based Medicine,
die beiden neuen Bisphosphonate Fosamax und Actonel, sowie der selektive
Östrogenrezeptorenmodulator Evista, eine A- Klassifikation. Fluoridhaltige
Medikamente und nasales Calcitonin erhält eine B- Klassifikation. Injizierbare
Calcitonine sowie die Möglichkeiten einer sexualhormonersetzenden Therapie
erhalten eine C-Klassifikation, weil adäquate prospektive, randomisierte,
kontrollierte Doppelblindstudien mit diesen Substanzen bisher nicht durchgeführt
wurden. Hier muss darauf verwiesen werden, dass als adäquate Studien lediglich
diejenigen anerkannt sind, bei denen der Endpunkt der Studie (Zielkriterium
erster Ordnung) der prozentuale Anteil der Patienten ist, die unter Therapie
im Vergleich zu Kontrollen neue Frakturen entwickeln. Der zwischen den Gruppen
gefundene Unterschied muss Signifikanz-Niveau aufweisen.
Eine adäquate Versorgung mit Calcium und Vitamin D gilt als Therapiebasis.
Dies findet unter anderem seinen Niederschlag darin, dass bei den zur Zeit
in Diskussionen stehenden Therapiestudien der Wirkstoff nicht im Vergleich
zu einem "echten Placebo" geprüft wurde, sondern das beide Patientengruppen
(behandelte und Kontrollen) eine Basistherapie mit Calcium und Vitamin D
erhielten.
Grundlage dieser Behandlung ist die Feststellung eines in unseren Breiten
bei der älterwerdenden Bevölkerung extrem verbreiteten Vitamin D Mangels,
der während des Winterhalbjahres akzentuiert ist. Dies hat seine Ursache
in der während des Winterhalbjahres ausbleibenden Vitamin D Synthese in der
Haut, weil das hier für notwendige UVB Licht aus dem Sonnenlicht herausgefiltert
ist.
Eine Wirksamkeit von Calcium und Vitamin D wurde in zwei prospektiven,
randomisierten, kontrollierten Doppelblindstudien in der heute üblichen Dosierung
untersucht. Probanden waren jedoch Normalpersonen, bei denen eine feststellbare
Osteoporose nicht als Einschlusskriterium vorgesehen war. Deshalb betreffen
die Empfehlungen zur Gabe von Calcium und Vitamin D ganz generell die altgewordene
Bevölkerung, insbesondere natürlich auch Patienten mit eingetretener Osteoporose.
Es ist also plausibel, Patienten, bei denen eine Osteoporose festzustellen
ist, mit einem der neuen Bisphosphonate, in Kombination mit Calcium und Vitamin
D zu therapieren.
Es kann bei der heute zunehmend aggressiv geführten Diskussion zur Mittelverteilung
bei der Therapie von Patienten, nur als Ausdruck besonders konservativer
Haltung bei der Indikationsstellung zur Behandlung der Osteoporose interpretiert
werden, wenn als Schwellenwert für die Indikationsstellung ein Knochendichtemesswert
angenommen wurde, der um mehr als -3,0 Standardabweichungen vom Mittelwert
der peak bone mass abweicht.
Erwartbarer Gewinn für die Patienten: Inzwischen lehrt klinische Erfahrung, dass der im Zusammenhang mit einem
Wirbelbruch entstehende Schmerz ,an Dauer und Stärke, den Schmerz beim Herzinfarkt
zu Übersteigen vermag, auch den Schmerz bei Koliken oder den bei Frauen unter
der Geburt auftretenden Schmerz. Dies ist in der Vergangenheit häufig übersehen
worden, weil ein Teil dieser Patienten trotz dieses Schmerzausmaßes ein Arzt
nicht aufsuchte. Diese Schmerzen halten über Wochen, im ungünstigen Fall
über Monate an und sind zum Teil auch gegenüber aggressiver Schmerztherapie
resistent.
Darüber hinausgehend ist das Risiko vorzeitigen Sterbens bei Patienten
mit klinischen Wirbelkörpereinbrüchen um das 8 bis 10fache während der ersten
6 dem Ereignis folgenden Monate angehoben. Auch dieser Befund entging in
der Vergangenheit der Beobachtung und konnte erst im Rahmen der Auswertung
kontrollierter Therapiestudien festgemacht werden, weil der Tod nach Wirbelkörpereinbruch
durch die nachfolgende Akzentuierung präexistenter Multimorbilität eintritt.
So ließ sich zeigen, dass Wirbelkörpereinbrüche in der Folge zu einer Einschränkung
von Vitalkapazität und Sekundenkapazität führen können. Nach Oberschenkelhalsbruch
sind innerhalb der ersten 12 dem Ereignis folgenden Monate 20 % der Gesamtheit
der Patienten versorgungspflichtig invalide, auch bei diesen Patienten besteht
deutlich erhobene Mortalität. Das Risiko vorzeitigen Sterbens steigt um das
6 bis 8fache während der ersten 6 Monate nach dm Ereignis. Die Exessmortalität
beträgt im Vergleich zu Kontrollpersonen während der ersten 12 den Ereignissen
folgenden Monate 20%.
Patienten mit multiplen Wirbelkörpereinbrüchen (die beim unbehandelten
Patienten mit an Sicherheit angrenzender Wahrscheinlichkeit zu erwarten sind)
entwickeln ein chronisches Beschwerdebild, dass durch einschneidende Leistungseinschränkungen
charakterisiert ist. Fortgeschritten erkrankte Patienten müssen sich in aller
Regel wenige Stunden nach dem morgendlichen Aufstehen wieder niederlegen,
um leistungsbegrenzenden Beschwerden zu entgehen. 20% der an derartigen Osteoporosefolgen
leidenden Patienten sind während alltäglicher Verrichtungen von Fremdhilfe
abhängig.
Der Patientenwert einer systematischen Osteoporosetherapie leitet sich
theoretisch aus der vorhersagbaren Reduktion der Inzidenz derartiger Frakturen
ab. Es hat sich jedoch auch inzwischen praktisch im Rahmen einer kontrollierten
Therapiestudie zeigen lassen, dass der Anteil der Patienten, die unter Therapie
mehr als 6 Tage wegen Schmerzen bettlägerig werden im Vergleich zu Kontrollpersonen
um mehr als 60 % gesenkt werden kann.
Gesundheitsökonomische Überlegungen: In Deutschland erleben jährlich 130.000 Männer und Frauen Oberschenkelhalsbrüche,
mehr als 70.000 Männer und Frauen frische Wirbelkörpereinbrüche.
Im Rahmen der Versorgung der Patienten mit Oberschenkelhalsbruch fallen
im Zusammenhang mit akuter Versorgung, Rehabilitation und gegebenenfalls
Pflege-Folgekosten in der Größenordnung von 35-40.000 DM an. Diese Zahlen
sind im Rahmen umfangreicher epidemiologischer Untersuchungen in Skandinavien,
Großbritannien und den Beneluxländern ermittelt worden. Sie sind im Rahmen
einer Auswertung einer begrenzten Stichprobe für Deutschland bestätigt worden.
In der Schweiz werden deutlich höhere Kosten angegeben.
Aus diesen Zahlen ergeben sich also in Deutschland Folgekosten allein
für die Versorgung der Patienten mit Oberschenkelhalsbrüchen in der Größenordnung
von 6 Milliarden DM pro Jahr.
Dies findet seinen Niederschlag in den vom statistischen Bundesamt im
Herbst 2000 für das Jahr 1999 ermittelten Verteilungen der während des Beobachtungsjahres
benötigten Krankenhausbettentage.
An erster Stelle stand erwartungsgemäß der Krankenhausbettenbedarf für
Patienten mit kardiovaskulärem Versagen (3,8%). An zweiter Stelle folgt der
Bedarf an Krankenhausbettentagen für die Versorgung von Patienten mit Oberschenkelhalsbrüchen
(3,6%). In diesem Zusammenhang verdient besondere Aufmerksamkeit, dass durch
adäquate Therapie mit einem der modernen Behandlungsprinzipien das Oberschenkelhalsbruchrisiko
praktisch halbiert werden kann.
Ebenfalls vom statistischen Bundesamt wurde mitgeteilt, dass der Bedarf
an Krankenhausbettentagen für die Versorgung von Patienten mit Wirbelsäulenverletzungen
(, von denen die Mehrheit als osteoporotische Wirbelkörpereinbrüche zu interpretieren
sind) mit 1,4% höher ist als der Anteil der Krankenhausbettentage die für
die Versorgung von Patienten nach Herzinfarkten benötigt werden (1,2%).
Konservativen Schätzungen zufolge entsteht also in Deutschland ein Finanzbedarf
für die Versorgung von Patienten mit osteoporotischen Frakturen in Milliardenhöhe.
Dem steht gegenüber, dass nach wie vor die Summe aller Ausgaben für alle
Therapeutika der Osteoporose jährlich unter 300.000.000 DM liegen. Die in
Imbalance zwischen beiden Zahlen belegt, dass die in der Vergangenheit beim
Umgang mit Patienten mit Osteoporose gepflegten Usancen gesundheitsökonomisch
unvernünftig sind.
Zusammenfassung: Bei Patienten mit eingetretener Osteoporose besteht eine absolute Indikation
zur Therapie, weil die Krankheit unbehandelt mit an Sicherheit angrenzender
Wahrscheinlichkeit progredient verläuft.
Für die Therapie stehen Medikamente zur Verfügung, die entsprechend
internationaler Klassifikationen bestmögliche Beurteilung verdienen (A-Klassifikation).
Der für die Patienten durch Behandlung erzielbare Gewinn für objektive
Lebensqualität aber auch im Hinblick auf Mortalität ist beweisbar.
Die zur Zeit vorliegenden Zahlen zu den durch osteoporotische Frakturen
entstehenden Folgekosten belegen die gesundheitsökonomische Sinnhaftigkeit
des Behandelns.
Wenn also Patienten mit festgestellter Osteoporose einer systematischen
modernen Therapie zugeführt werden, so folgt dies den Prinzipien einer Evidence
based Medicine und ist daher selbstverständlich medizinisch begründbar.
Bad Pyrmont, den 18.09.2001 |